Die Schweiz wird ab 2025 das Tragen eines Gesichtsschleiers an öffentlichen Orten verbieten.


Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Schweiz das Tragen eines Gesichtsschleiers an öffentlichen Orten verboten sein. Bei Verstoß gegen dieses Verbot droht eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Schweizer Franken ($1.144). Dies wurde von der Regierung der Schweiz bekannt gegeben.
Das Verbot des Gesichtsschleiers gilt nicht für Flugzeuge, diplomatische und konsularische Einrichtungen sowie für Gebetsstätten und andere heilige Stätten.
Es ist auch erlaubt, das Gesicht aus gesundheitlichen und Sicherheitsgründen, lokalen Bräuchen oder Wetterbedingungen zu bedecken. Gesichtsschleier sind auch aus künstlerischen und Unterhaltungsgründen sowie für Werbung erlaubt.
Es ist erlaubt, eine Abdeckung zu tragen, die für den persönlichen Schutz bei der Ausübung des Rechts auf Meinungsäußerung und Versammlung erforderlich ist, sofern dies von der zuständigen Behörde genehmigt wird.
Im Jahr 2021 stimmten die Teilnehmer eines Referendums in der Schweiz für ein Verbot von Gesichtsverhüllungen. Laut dem nationalen Fernsehsender SRF unterstützte mehr als die Hälfte der Wähler dieses Verbot.
Nach dem Anschlag im Juni 2019 verbot die Regierung Tunesiens das Tragen von Gesichtsschleiern in staatlichen Einrichtungen. In den Niederlanden ist es ebenfalls verboten, Kleidung zu tragen, die das Gesicht versteckt.
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