Ukrainern in Polen wurde erzählt, wer eine ausländische Identitätsbescheinigung und ein Reisedokument erhalten kann.


Ukrainern in Polen wurde erzählt, wer eine polnische ausländische Identitätsbescheinigung und ein Reisedokument erhalten kann.
Insbesondere werden ausländische Identitätsbescheinigungen in Polen nur an Personen ausgestellt:
- die in Polen leben und keine Staatsbürgerschaft besitzen;
- Opfer von Menschenhandel;
- Minderjährige ausländische Kinder, die elternlos sind.
Die polnische ausländische Identitätsbescheinigung bestätigt nicht die Staatsbürgerschaft des Ausländers und berechtigt ihn nicht zur Einreise, und ihr Vorhandensein befreit den Ausländer nicht von der Pflicht, ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Hingegen erhalten ausländische Reisedokumente in Polen nur folgende Kategorien von Ausländern:
- haben eine Aufenthaltskarte;
- haben eine langfristige Aufenthaltserlaubnis der EU;
- haben eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis;
- haben eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund zusätzlichen Schutzes erhalten (nicht zu verwechseln mit temporärem Schutz PESEL UKR);
- haben eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten;
- sind Bürger von Belarus und haben eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung, bevor sie in Polen aufgrund eines humanitären Visums waren.
Daher können ukrainische Staatsbürger, die eine normale vorübergehende Aufenthaltserlaubnis oder den Status PESEL UKR haben, keinen polnischen ausländischen Reisepass erhalten.
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