Der Bundestag hat milliardenschwere Investitionen in die Verteidigung und Infrastruktur Deutschlands beschlossen.


Der Bundestag Deutschlands hat ein Gesetz verabschiedet, das die Schuldenobergrenzen lockert, um mehr Investitionen in die Verteidigung und Infrastruktur des Landes zu ermöglichen. Laut Spiegel hat die Unterhaus des Parlaments mit einer Mehrheit von 513 Abgeordneten für das Gesetz gestimmt, während sich 207 dagegen ausgesprochen haben.
Die Initiative, die von der konservativen CDU/CSU und der Sozialdemokratischen Partei vorgeschlagen wurde, bringt beträchtliche Änderungen am Grundgesetz Deutschlands mit sich. Nach diesem Dokument werden Ausgaben für Verteidigung, zivile Verteidigung, Nachrichtendienste und Cybersicherheit nicht in die Schuldenregel einfließen, wenn sie 1 % des BIP übersteigen. Den Bundesländern wird außerdem mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer eigenen Haushalte und der Möglichkeit zur Kreditaufnahme in Höhe von 0,35 % des BIP eingeräumt.
Die Bundeswehr
Besondere Aufmerksamkeit gilt im Gesetzesentwurf der Schaffung eines speziellen Infrastrukturfonds in Höhe von 500 Milliarden Euro. Diese Mittel, die durch Kredite aufgebracht werden, sollen für die Modernisierung von Eisenbahnen, Brücken, Straßen und anderen wichtigen Infrastrukturprojekten verwendet werden.
Der Gesetzesentwurf muss noch im Bundesrat, der oberen Kammer des Parlaments, abgestimmt werden, um in Kraft zu treten. Die Prüfung des Dokuments ist für den 21. März geplant.
Wenn genehmigt, werden die Änderungen der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes Deutschlands erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Verteidigungspolitik des Landes haben.
Außerdem sei daran erinnert, dass in der EU die Rückkehr zur Wehrpflicht im Kontext der Veränderungen nach der Wahl von Trump zum Präsidenten der USA und seiner Haltung zu Russland diskutiert wird.
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